Haben Sie Fragen? +49 7751 896621-0

SCHÄDLINGSMONITORING
HACCP

DIGITALES

Schädlingsmonitoring HACCP

HACCP (steht für Hazard Analysis and Critical Control Points, oder auf Deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) ist ein Qualitätswerkzeug, das speziell für die Lebensmittelbranche konzipiert wurde und dazu dient, Lebensmittel sicherer zu machen. Nicht nur Lebensmittelhersteller, sondern auch Unternehmen die an der Verpackung und Distribution der Produkte beteiligt sind, müssen sich an diesem Konzept orientieren.

Durch eine Zertifizierung nach HACCP können Unternehmen ihren Abnehmern und Geschäftspartnern gegenüber signalisieren, dass die Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden kann. Auch andere Standards, wie IFS Food setzen die Umsetzung von HACCP-Prinzipien voraus. Passend zur präventiven Ausrichtung in der Schädlingsbekämpfung, geht es auch bei HACCP um die frühzeitige Erkennung und Vermeidung von Gefahren. Übrigens befasst HACCP sich nicht nur mit Schädlingen, sondern ganz allgemein mit Gefahren durch biologische, chemische, physikalische seit neuestem auch radioaktive Stoffe.

Lebensmittel, Futtermittel und andere sensible Güter wie z. B. pharmazeutische Produkte dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Durch einen Schädlingsbefall (Schadnagern und Schadinsekten) kann die Qualität dieser Güter beeinträchtigt werden, so dass sie nicht mehr brauchbar, bzw. genießbar sind und aus dem Handel und der weiteren Verarbeitung genommen werden müssen.

Ob Mäuse, Ratten, Insekten jeglicher Art wie Schaben, Fliegen, Motten, Käfer, Ameisen oder auch Milben, ein offenkundiger Befall im Bereich Lager, Transport und Logistik kann nicht nur bei Kunden schnell zu einem großen Imageschaden mit entsprechenden negativen wirtschaftlichen Folgen führen. Die Globalisierung beschleunigt den weltweiten Warenhandel und damit auch die Verschleppung exotischer Schädlinge.

Diese Betriebe sind deshalb gesetzlich verpflichtet, ein präventives Überwachungssystem gegen einen möglichen Schädlingsbefall zu installieren. Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht und seitdem ist HACCP Pflicht!

in einem Lagerraum einer Großbäckerei stehen auf Rollwagen abgedeckte Backbleche mit vorbereiteten Backwaren zur Weiterverarbeitung.

Auf welcher gesetzlichen Basis wird das gefordert?

In Artikel 5 der europäischen Verordnung (EG) 852/2004 – Lebensmittelhygiene wird hierzu der Einsatz eines HACCP-Konzepts, sowie nötig angemessene Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung gefordert, in der nationalen Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV, Stand 2007) werden diese Forderungen konkretisiert.

Bei einer Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung muss ein HACCP-Konzept vorhanden sein, einschließlich eines lückenlosen Nachweis der Dokumentation und Ergebnisse.

Was ist HACCP?

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) steht hier für Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte.

Hierbei handelt es sich um ein Kontrollkonzept, das präventiv angesiedelt ist zum Erhalt der Warensicherheit und –qualität, wie es bei beispielsweise bei Lebensmitteln notwendig ist.

Die Zulaufwege eines Befalls sind dabei vielfältig: Neben dem Eindringen aus dem Außenbereich von Gebäuden ist auch das Einschleppen von Schädlingen mittels Waren oder Gegenständen möglich.

Um somit einen aufkeimenden Schädlingsbefall schnell erkennen und abwenden zu können, werden viele Punkte herangezogen und berücksichtigt: die Produkt- und Produktions- bzw. Personalhygiene, Wareneingangsprüfungen, Rohwarenspezifikationen, Lieferwege, bauliche Anforderungen und Mängel, die Analyse von möglichen Schwachstellen und vieles mehr. Zur effektiven Umsetzung gehören auch Personalschulungen dazu. Kommt es doch zu einem Schädlingsbefall, müssen unverzüglich fachmännische Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet werden.

Wen betreffen diese Forderungen?

Alle Betriebe, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z.B. das Gastronomiegewerbe, also auch Hotels, Großküchen in Krankenhäusern, Alten- und Behindertenpflegeeinrichtungen, Kindertagestätten und Schulen, die Lebensmittelverpackungsindustrie, der Lebensmittelgroß- und Einzelhandel und Lagerstätten von Nahrungsmitteln, auch Futtermittelhersteller und die Pharmaindustrie.

Wen betreffen diese Forderungen?

Alle Betriebe, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z.B. das Gastronomiegewerbe, also auch Hotels, Großküchen in Krankenhäusern, Alten- und Behindertenpflegeeinrichtungen, Kindertagestätten und Schulen, die Lebensmittelverpackungsindustrie, der Lebensmittelgroß- und Einzelhandel und Lagerstätten von Nahrungsmitteln, auch Futtermittelhersteller und die Pharmaindustrie.

Wie sieht die Umsetzung aus?

MIBABS Schädlingsbekämpfung hilft bei der Umsetzung dieser Aufgabe:

Bei einer Besichtigung des Betriebs wird eine Gefährdungsanalyse durchgeführt und hieraus ein flächendeckendes Monitoringsystem in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement aufgestellt. Die Überwachung erfolgt durch eine regelmäßige Kontrolle unserer Mitarbeiter, die sofort entsprechende Maßnahmen im Bedarfsfall umsetzen werden. Wir setzen bei unseren Verfahrensweisen grundsätzlich die DIN-Norm 10523 um.

Zur Erfassung und Dokumentation der Kontrollen bedienen wir uns einem datenbankgestützten Management-System des Softwarespezialisten Hygitec.

Unsere Mitarbeiter setzen hierbei vor Ort bei der Kontrolle spezielle Barcodescanner ein und die gesammelten, schädlingsrelevanten Ergebnisse werden als Daten per GPRS/EDGE (über Funk) dem Kunden zugesandt und registriert. Selbstverständlich werden die Daten SSL-verschlüsselt gesendet und Datensicherheit großgeschrieben!

Alle gespeicherten Daten werden dann automatisch analysiert und ausgewertet und in Grundrissplänen sowie Listen auf dem Monitor eines PCs oder als Ausdruck dargestellt. Die grafische Darstellung in Ampelfarben, erlaubt dann auf einen Blick die Erfassung der Situation. Nicht nur die Betrachtung der Istzustände, auch Historien in vorgewählten Zeitfenstern sind möglich, Befall- und Schadschwellen sind individuell wählbar.

Durch eine zusätzliche Fotodokumentation durch den Techniker kann dem Kunden mögliche Schwachstellen und Ursachen eines Befalls aufgezeigt werden.

Zusammengefasst - mit dieser Erfassungssoftware können schnellstmöglich kritische Situationen erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen und Situationskorrekturen eingeleitet werden, bevor es zu problematischen Auswirkungen kommen kann.

Selbstverständlich bieten wir auch Schulungen für Mitarbeiter aus der Lebensmittelbranche zur Selbstkontrolle in Vor-Ort-Seminaren oder in externen Schulungsräumen an.

ZÖGERN SIE NICHT

Unsere kompetenten Mitarbeiter finden auch für ihren Betrieb die ideale Lösung.

+49 7751 896621-0

Die Prinzipien lauten:

  1. Durchführen einer Gefahrenanalyse

  2. Identifikation der für die Sicherheit der Lebensmittel kritischen Kontrollpunkte

  3. Festlegung von Eingreifgrenzen an den jeweiligen kritischen Kontrollpunkten

  4. Einrichten von entsprechenden Überwachungsverfahren an den kritischen Kontrollpunkten

  5. Einrichten von Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen

  6. Einrichten von Evaluierungsmaßnahmen zur Überprüfung der Effizienz des festgelegten HACCP-Systems

  7. Einrichten einer Dokumentation der Maßnahmen

Und genau bei Punkt vier führt kein Weg mehr am Schädlingsmonitoring vorbei. Schädlinge gelten als biologische Gefahr für die Lebensmittelsicherheit und müssen laut HACCP genau im Auge behalten werden.
Copyright 2024. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Bitte treffen Sie eine Auswahl um fortzufahren:

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close